Die St. Josefs-Hospital Wiesbaden Stiftung wurde am 25. Februar 2014 vom Regierungspräsidium Darmstadt als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts anerkannt.
Zweck der JoHo-Stiftung ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege unter Wahrung des christlichen Profils sowie die Erfüllung mildtätiger Zwecke.
Auszug aus der Stiftungssatzung
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