Stiftungszweck

Die St. Josefs-Hospital Wiesbaden Stiftung wurde am 25. Februar 2014 vom Regierungspräsidium Darmstadt als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts anerkannt.

Zweck der JoHo-Stiftung ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege unter Wahrung des christlichen Profils sowie die Erfüllung mildtätiger Zwecke.

Auszug aus der Stiftungssatzung

Themenfelder